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Wochenbett

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Endlich geschafft!

Mit dem Baby zuhause beginnt ein neuer Lebensabschnitt: spannend, aufregend und ganz anders als bisher.

Jetzt ist es an der Zeit, das Wohlbefinden der Familie zu fördern und mit viel Geduld einen neuen Rhythmus zu finden.

Als Wochenbettzeit bezeichnet man die Betreuung von Mutter und Kind durch eine Hebamme in den ersten acht Wochen nach der Geburt.

Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen?

Die Betreuung im Wochenbett ist eine den Hebammen vorbehaltene Tätigkeit. Laut Hebammengebührenverordnung haben Sie in den ersten zehn Tagen Anspruch auf mindestens einen Besuch pro Tag nach der Geburt und weitere Besuche bis 12 Wochen danach. Diese Besuche werden von den Krankenkassen bezahlt. Danach kann ich Sie zur Stillberatung noch zwei Mal besuchen. Weitere Besuche werden von der Krankenkasse übernommen, wenn sie ärztlich angeordnet sind (auch vom Haus- oder Kinderarzt).

Die Wochenbettbetreuung umfasst :

  1. Die Beobachtung des Neugeborenen, insbesondere im Hinblick auf die Abheilung des Nabels, eine evtl. Entwicklung einer Neugeborenengelbsucht, die Gewichtsentwicklung des Neugeborenen
  2. Die Hebamme entnimmt am 3. Lebenstag Blut zur Untersuchung auf Stoffwechselerkrankungen
  3. Die Begleitung der Mutter während der enormen körperlichen und seelischen Anpassung. Dazu gehören das Gespräch über die Geburt und die ersten Erfahrungen mit dem Kind
  4. Die Überwachung der Gebärmutterrückbildung, die Abheilung einer Damm- oder Kaiserschnittnaht, die Milchbildung und Hilfestellung bei Schwierigkeiten.
  5. Die aktive Unterstützung des Stillen
  6. Die Anleitung der Eltern in der praktischen Babypflege
  7. Informationen über Flaschenernährung, Allergieprophylaxe, Vorsorgeuntersuchungen und Familienplanung